Die für unsere Tätigkeit notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nach § 11, Absatz 1 Tierschutzgesetz wurde im Jahr 2023 von den Streunernasen Kreta e.V. beantragt und vom zuständigen
Veterinäramt des Landkreises Osnabrück erteilt.
Eine solche Erlaubnis ist für alle Tierschutzvereine vom Gesetzgeber vorgeschrieben und ist nicht - wie häufig behauptet wird - freiwillig.
Mit dieser Erlaubnis hat Streunernasen Kreta e.V. die amtstierärztliche Bestätigung erhalten, dass der Verein die nötige Sachkunde besitzt und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.